ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINUNGEN

§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen Docunout GmbH und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
„Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§14 BGB).

§ 2 Zustandekommen der Verträge
(1) Das Warenangebot im Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Die Produktdarstellungen auf der Homepage „belegebox.de“ der Docunout GmbH sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung, Waren zu bestellen.
(3) Der Kunde gibt durch Betätigen des Buttons „Kauf abschließen“ ein bindendes Vertragsangebot (§ 145 BGB) ab. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Vertragsangebots durch Docunout GmbH oder durch Annahme eines Vertragspartners der Docunout GmbH innerhalb von drei Werktagen zustande. Für die Lieferung von Hardware kann ein Vertragspartner der Docunout GmbH die Annahme des Vertrags erklären. Im Fall einer Annahme durch einen Vertragspartners der Docunout GmbH kann der Kunde innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden die Ablehnung des Vertrags gegenüber dem Vertragspartner der Docunout GmbH erklären. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Die Annahme kann durch eine Bestellbestätigung an die vom Kunden beim Bestellvorgang angegebene E-Mailadresse oder stillschweigend durch Versenden der Ware an den Kunden innerhalb der Annahmefrist erfolgen

§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte
Vertragsgegenstand wird der auf der Homepage Docunout GmbH abgebildeten Artikel mit der zugehörigen Artikelbeschreibung und in der angegebenen Menge.

§ 4 Software Belegebox
(1) Im Fall des Kaufs steht dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zu, die Produkte in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart auf den Geräten zu nutzen, für die sie bestimmt sind.
(2) Der Kunde darf zur Datensicherung von jedem Produkt eine Kopie herstellen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden.
(3) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
(4) Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Die notwendigen Vervielfältigungen umfassen auch die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie des Ladens in den Arbeitsspeicher.
(5) Der Kunde darf die Software einschließlich des Handbuchs und des sonstigen begleitenden Materials auf Dauer an Dritte veräußern und verschenken, vorausgesetzt der Erwerbende erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten.
(6) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung für den eigenen Gebrauch ist zulässig, insbesondere zum Zwecke der Fehlerbeseitigung. Sofern die Handlung aus gewerblichen Gründen vorgenommen wird, ist sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms unerlässlich ist und die notwendigen Informationen auch nicht veröffentlicht worden und/oder sonst wie zugänglich sind.
(7) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen ohne schriftliche Zustimmung von Docunout GmbH nicht an Dritte vermietet werden.
(8) Das Recht zur Nutzung der Produkte geht mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.

§5 Miete: Vertragslaufzeit, Kündigung und Schadenersatz
(1) Sofern der Kunde Waren oder Software mietet, kann während der vereinbarten Laufzeit der Vertrag von nicht ordentlich gekündigt werden.
Eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(2) Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist insbesondere möglich, wenn

• der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt
• Leistungen für rechtswidrige oder vertragswidrige Zwecke missbraucht werden,
• der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsvergütungen oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag, der eine Monatsvergütung erreicht, in Verzug ist,

(3) Im Fall der außerordentlichen fristlosen Kündigung ist Docunout GmbH berechtigt, alle Leistungen sofort einzustellen. Docunout GmbH kann in diesem Fall Schadenersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen oder wahlweise einen pauschalierten Schadenersatz geltend machen, ohne diesen im Detail nachweisen zu müssen. Die Pauschale beträgt 60 Prozent der Zahlungen, die bei einer regulären Kündigung zum nächstliegenden Termin anfallen würden. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 6 Preise und Fälligkeit
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und zzgl. der jeweiligen Versandkosten bei Waren.
(2) Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte des Kunden reserviert (Autorisierung). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem die Ware an den Kunden versandt wurde.

(3) Bei der Bezahlung mit PayPal wird der Kunde auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Kunde dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordert die Docunout GmbH PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt.

(4) Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

(5) Bei Zahlung per Rechnung sind die Rechnungssumme und die Versandkosten spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung an Docunout GmbH zu zahlen. Nach Ablauf der Zehntagesfrist kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(6) Die monatliche Vergütung bei der Miete ist jeweils spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung im Voraus fällig, wobei es für die Rechtzeitigkeit auf den Eingang bei Docunout GmbH ankommt. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt die Zahlung nicht eingegangen, ist der Kunde ohne Mahnung in Verzug

§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Docunout GmbH nicht bestritten oder anerkannt wird.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

§ 8 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
(1) Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Docunout GmbH

(3) Docunout GmbH ist ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn Docunout GmbH die Ware ordnungsgemäß bestellt hat, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurde (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass Docunout GmbH die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und den Kunden über diesen Umstand unverzüglich informiert hat. Zudem darf Docunout GmbH nicht das Risiko der Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware wird Docunout GmbH dem Kunden die bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernimmt Docunout GmbH nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben ist (Gattungswaren). Docunout GmbH ist nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.

§ 9 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

§ 10 Transportschäden
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so hat der Kunde solche Fehler sofort bei dem Zusteller zu reklamieren und mit Docunout GmbH Kontakt aufzunehmen.

(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden keine Folgen. Der Kunde hilft, eigene Ansprüche der Docunout GmbH gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

§ 11 Gewährleistung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche bei der Lieferung von Waren nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).

(2) Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist (s. § 1), beträgt die Haftungsdauer für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen – abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen – ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die zweijährige Verjährungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

(4) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (s.o. § 1) ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:

• Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.

• Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Docunout GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich ab Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

• Bei Mängeln leistet Donunout GmbH nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung muss Docunout nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

• Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

• Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Garantieansprüche des Herstellers bleiben dabei unberührt.

(3) Mängel an der Software „Belegebox“
• Mängel der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden vom Lieferanten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren ab Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl des Käufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.

• Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn Docunout GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

• Der Kunde ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei Docunout GmbH innerhalb von vier Wochen nach Lieferung in Textform zu rügen.

• Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei Docunout GmbH innerhalb von vier Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.

• Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(4) Gewährleistung bei Miete

• Die verschuldensabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.

• Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Docunout GmbH ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Docunout GmbH verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

§ 12 Einsatz von KI
1.    Funktionsweise
Die Docunout GmbH setzt die eigenentwickelte KI-basierte Software ein, um die Zuordnung von Belegen zu verbessern.
Hierbei besteht die Möglichkeit die bereits gespeicherten Dateien des Kunden zu Anlernzwecken zu nutzen und auch selbst Daten zur Verbesserung zur Verfügung zu stellen oder ohne eigenen Datenaustausch zu verwenden. Der Kunde stellt Docunout GmbH widerruflich Belegsdaten zur Verbesserung der Erkennbarkeit von Belegtypen und deren Klassifizierungen zur Verfügung.
Die KI ordnet Belege auf Basis von in den Belegen erkannten Stichwörtern zu.   Personenbezogene Daten, die üblicherweise auf den Belegen enthalten sind (z.B. Rechnungsandresse, Ansprechpartner) sind nicht Gegenstand der Weiterentwicklung der KI. Diese werden zwar über die OCR-Erkennung erfasst, jedoch nicht weiter verarbeitet.
Erkennt  der  Kunde  oder  musste  er  vernünftigerweise  erkennen,  dass  die  Einordnung der Belege nicht passt oder anderweitig fehlerhaft ist, ist der Kunde verpflichtet, die Angaben der Belege selbst zu korrigieren. Bei der Korrektur durch den  Kunden ermittelt die KI anhand der Korrekturparameter des Kunden eine Logik zur Vermeidung zukünftiger Falscheinordnung. Damit kann die KI die Erkennbarkeit von Belegen stetig verbessern.
2.    Datenfluss
Die Daten des Kunden werden nur intern im Serversystem der Docunout GmbH verwendet und verlassen den Server nicht. Die KI wird von den Entwicklern der Docunout GmbH programmiert und betreut. Durch den Verbleib der Dateien auch dem Server und  durch den Einsatz eigener Entwickler, wird der Personenkreis, die Einsicht in die Daten haben, verringert und die Zugriffsmögklichkeit durch Dritte minimiert.
3.    Haftung und Freistellung
a.    Haftungsklausel
Für  Schäden,  die  aus  der  Nutzung  der KI resultieren,  haftet  die Docunout GmbH gleich  aus welchem Rechtsgrund mit folgender Maßgabe:
Der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass ihn im Rahmen der Nutzung der KI aufgrund der Fehleranfälligkeit von Software höhere Sorgfaltsanforderungen treffen. So hat er bei der Nutzung der KI  die  Sorgfalt  eines  besonders  sorgfältigen  und  gewissenhaften  Nutzers  zu  besorgen. Kommt der Nutzer diesen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ausreichend nach, ist ein aus der Fehlerhaftigkeit der Einordnung resultierender Ersatzanspruch des Kunden nach den Grundsätzen des § 254 BGB angemessen zu reduzieren oder unwirksam.
Die Docunout GmbH hat Fehlfunktionen der KI grundsätzlich wie eigenes Verschulden zu vertreten.
Die Docunout GmbH haftet jedoch nicht für Schäden, die auf Ausgaben der KI beruhen,
•    die nach dem Stand der Technik schlechthin nicht erwartbar waren;
•    oder auf dem Kunden erkennbar fehlerhaften Ausgaben der KI beruhen,
b.    Freistellungsklausel
Der Kunde stellt Docunout GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Nutzung der KI resultieren. Der Kunde ist zudem verpflichtet alle Kosten zu ersetzen, die der Docunout GmbH im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entstehen; dies schließt insbesondere die Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung ein.

§ 13 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Docunout GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Docunout GmbH bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Docunout GmbH nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 14 Updates und Patches
(1) Docunout GmbH installiert Updates und Patches jeweils am Sonntag oder in kritischen Fäkken morgens zwischen 6:00 und 7:00 Uhr. In dieser Zeit ist das System unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.
(2) Patches oder Updates, die aufgrund Ihrer Dringlichkeit nicht erst zum geplanten Termin unter Absatz 1 durchgeführt werden können, werden 24 Stunden vorher im Dashboard angekündigt.

§ 15 Mitwirkungspflichten
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Pflichten:
• Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte und Leistungen von Docunout GmbH nicht rechtswidrig oder missbräuchlich zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung oder Bereitstellung von Softwareprodukten oder Daten.

• Der Kunde ist verpflichtet zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim zu halten und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Kunde hat Docunout GmbH unverzüglich zu unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

• Der Kunde ist verpflichtet, die auf seiner Seite notwendigen Zugangsvoraussetzungen insbesondere die notwendige Datenleitung auf seine Kosten zu schaffen.

• Der Kunde ist zu einer eigenen Datensicherung verpflichtet.

• Telekommunikationsgesetzes (TKG) machen, hat der Kunde Schuster & Walther unverzüglich darüber zu informieren.

§ 16 Rückgabe & Datenlöschung
• Bei Beendigung des Mietvertrags hat der Kunde die Waren und mit der Software Belegbox (sofern mitgemietet) auf eigene Kosten und Gefahr an die Docunout GmbH zurückzusenden.

• Für die Löschung der Daten hat der Kunde eigenverantwortlich zu sorgen.

§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Docunout GmbH Nürnberg.
(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
(5) Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

ALTERNATIVE DISPUTE RESOLUTION IN ACCORDANCE WITH ART. 14 (1) ODR-VO AND § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Einfach E-Mail eingeben und mit belegebox. starten