Ersetzendes Scannen bedeutet, dass du Papierdokumente digitalisieren und die Originale danach vernichten darfst, weil das digitale Dokument rechtlich als gleichwertiger Beleg anerkannt wird.
Durch die Verfahrensdokumentation muss für den Prüfer sofort ersichtlich sein, dass dein Scan- und Vernichtungsprozess lückenlos, manipulationssicher und nachvollziehbar organisiert ist. Liegt bei einer Prüfung keine oder eine unvollständige Dokumentation vor, drohen Bußgelder oder die Verwerfung der Buchführung.
Eintrittsticket für Prüfer: Fehlt die Dokumentation, verliert die Buchführung ihre sogenannte „Vermutung der Richtigkeit“ (§ 158 AO). Der Betriebsprüfer darf dann extrem detailliert nachbohren und das geht oft nicht gut aus.


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