Belege nach dem Scannen löschen?

Einleitung
Mit dem Scannerbox-Scanner kannst du GoBD-konform papierhafte Belege einscannen und somit die Vorteile deiner digitalen Workflows nutzen. 

Im Standard-Zustand wird dringend empfohlen, den Originalbeleg aufzubewahren.
Lege einfach die Belege in eine Kiste neben dem Scanner ab. Egal welcher Beleg und welcher Belegtyp.
In der Belegebox wird im Logbuch das genaue Scandatum vermerkt und der Belege kann so im Notfall gefunden werden. Wenn die Kiste voll ist, in den Keller damit.

Ersetzendes Scannen?

Um Belege nach dem Scan zu vernichten sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen.
Es bedarf einer exakten Verfahrensdokumentation, die auch ständig aktualisiert werden muss.
Die Verfahrensdokumentation muss mit deiner Steuerkanzlei abgesprochen und vom Finanzamt genehmigt werden.
1. Erstellung einer schriftlichen Verfahrensdokumentation für deine eigenen Workflows. Diese Dokumentation sollte klar darlegen, wer in deinem Unternehmen wann und wie Belege verarbeitet und kontrolliert, beispielsweise durch Mechanismen wie das 4-Augen-Prinzip.
2. Nach dem Scannen eines Belegs das elektronische Bild sofort prüfen:
– Vollständigkeit: Stimmen die Seitenzahlen im Scan mit dem Original überein? 
– Sind alle Inhalte einer Seite erfasst?
– Korrektheit: Sind alle Zahlen und Texte korrekt erfasst?
– Lesbarkeit: Ist der Scan scharf und der Kontrast ausreichend?
– Nachweisbarkeit der Sichtkontrolle von >4% der gescannten Belege?
Der beste Ansprechpartner zu dem Thema ist deine Steuerkanzlei.

Einfach E-Mail eingeben und mit belegebox. starten