Verfahrensdokumentation Online

Geprüfte Verfahrensdokumentation

Eine Verfahrensdokumentation muss jeder Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften erstellen, der digitale oder elektronische Prozesse in der Buchhaltung nutzt.
 
Wer ist betroffen?
  • Alle Unternehmensformen und Größen: Es gibt keine Ausnahmen für Kleinbetriebe, Freiberufler, Einzelunternehmer, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.
  • Relevanz für die Praxis: Sobald du Rechnungen empfängst/versendest, eine Buchhaltungssoftware, ein digitales Archiv oder ein elektronisches Kassensystem verwendest, bist du zur Erstellung verpflichtet.

Ersetzendes Scannen

Ersetzendes Scannen bedeutet, dass du Papierdokumente digitalisieren und die Originale danach vernichten darfst, weil das digitale Dokument rechtlich als gleichwertiger Beleg anerkannt wird.

Durch die Verfahrensdokumentation muss für den Prüfer sofort ersichtlich sein, dass dein Scan- und Vernichtungsprozess lückenlos, manipulationssicher und nachvollziehbar organisiert ist. Liegt bei einer Prüfung keine oder eine unvollständige Dokumentation vor, drohen Bußgelder oder die Verwerfung der Buchführung.

Keine Verfahrensdokumentation?

Eintrittsticket für Prüfer: Fehlt die Dokumentation, verliert die Buchführung ihre sogenannte „Vermutung der Richtigkeit“ (§ 158 AO). Der Betriebsprüfer darf dann extrem detailliert nachbohren und das geht oft nicht gut aus.

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